Beratung
Im Rahmen unseres Erstbesuchs in Ihrem Wohnumfeld erstellen wir einen für Sie individuellen Pflegeplan.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zur Verbesseung des Wohnumfeldes, helfen bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Pflegebetten) und bei der Vermittlung von Hausnotrufen.
Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen, müssen je nach Pflegegrad halb- und vierteljährlich einen Beratungsbesuch im Haushalt des zu Pflegenden durchführen lassen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungsbesuch halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich gesetzlich vorgeschrieben.
Während des Hausbesuches werden z.B. Pflegeprobleme angesprochen, der Einsatz von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege angeraten, Pflegetechniken gezeigt oder auch weiterführende Dienste, wie Friseure, fahrbarer Mittagstisch, Begleitdienste usw., empfohlen.
Es wird überprüft, ob die Pflege im ausreichenden Maße sicher gestellt ist und keine Überforderung der Pflegepersonen vorliegt.
Über diesen Einsatz wird ein Protokoll mit Datum und Ergebnis des Beratungsbesuches erstellt, welches vom Kunden sowie vom Pflegedienst unterschrieben wird. Dieses Protokoll wird vom Pflegedienst an die entsprechende Pflegekasse gesandt.
Pflege im Rahmen des Pflegegesetzes SGB XI
Leistungen ab 01.01.2017
Pflegegrade
1
2
3
4
5
Geldleistung
es besteht nur Anspruch auf
316 €
545 €
728 €
901 €
Sachleistung
den Entlastungsbetrag von 125 €
689 €
1298 €
1612 €
1995 €