Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für alle Pflegebedürftigen besteht ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 €.
Ob Hilfe beim Einkaufen oder Begleitung beim Arztbesuch - der Ausbau von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie die Umwidmung von Sachleistungsbeträgen sind mehr als eine praktische Unterstützung. Denn Pflegebedürftige können ihren Alltag stärker selbst bestimmen und Ihre Angehörigen werden entlastet. Diese Leistungen tragen ins Besondere zu unserem familienorientierten Pflegekonzept bei. Die Betreuung kann einzeln bei Ihnen zu Hause oder in der Gruppe erfolgen und Umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Hauswirtschaft
- Einkäufe, kleine Besorgungen
- Begleitungen zu Terminen, Einkäufen
- Gedächtnisstraining, Gymnastik, Spielenachmittag, Kaffeekränzchen, Ausflüge, spazieren gehen
- Organisation und Besorgung von Verordnungen und Rezepten
- Versorgung von Haustieren
- Sorgenfrei ins Krankenhaus
Wer seinen Anspruch auf Pflegesachleitungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40% des dafür vorgesehenen Leistungsbetrages für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.
Stundenweise Verhinderungspflege
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, haben Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00 € pro Jahr.
Vorraussetzungen:
- die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
- die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert z.B. wegen Urlaub, Krankheit etc.
- die Stundenweise Verhinderungspflege darf 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten
- die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
Alle Leistungen können frei und individuell nach ihren Bedürfnissen vereinbart werden.
Alle Angebote werden auch als Privatleistung angeboten.